Rückzahlung nicht automatisch nach Auszug
Mietkaution
Der Vermieter darf die Mietkaution nach dem Auszug so lange zurückbehalten, bis er genau weiß, ob ihm noch Ansprüche aus dem Mietvertrag zustehen. Dies können zum Beispiel ausstehende Mietschulden, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder auch zu erwartende Forderungen aus einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung sein.
Wie lange der Vermieter sich mit der Rückzah...
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