Warum es keine Fluggast-Entschädigung gibt
Passagiere haben nicht unbedingt Anspruch auf Entschädigung, wenn am Flugzeug wegen einer Schraube auf der Rollbahn ein Reifen kaputt geht und der Flug sich stark verspätet. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am 4. April 2019 (Az. C-501/17) in Luxemburg im Rechtsstreit eines deutschen Fluggastes mit der Airline Germanwings. Ein solcher Zwischenfall sei ein »außergewöhnlicher Umstand«, der Airlines von der Zahlungspflicht entbinden könne.
Allerdings muss die Fluggesellschaft dem Urteil zufolge nachweisen, dass solche »außergewöhnliche Umstände« auch mit »allen zumutbaren Maßnahmen« nicht zu verhindern gewesen wären. Das Unternehmen muss belegen, dass »es alle ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanz...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.