Vermieter gehört mit ins Boot
Mietermodernisierung
Viele Mieter wollen nicht warten, bis der Vermieter modernisiert und die Kosten auf die Miete aufschlägt. Häufig ist in den Mietverträgen vereinbart, dass bauliche Veränderungen der Einwilligung des Vermieters bedürfen. Das gilt für alle Maßnahmen, bei denen in die Bausubstanz eingegriffen wird, wie eine Badsanierung, der Einbau von Dusche oder Isolierglasfenstern sowie eine Fußbodenerneuerung.
Keine Verpflichtung für den Vermieter
Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, zuzustimmen. Sein Interesse, Zeitpunkt und Art der Investitionen selbst zu bestimmen, ist legitim, so der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 10/11). Alexander Nothaft vom Ver...
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