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Schweden nimmt Ermittlungen gegen Assange wieder auf

Staatsanwaltschaft will Auslieferung des Wikileaks-Gründers beantragen / Chefredakteur Hrafnsson spricht von »politischem Druck« von außen

  • Lesedauer: 2 Min.

Stockholm. Die schwedische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Voruntersuchungen zu Vergewaltigungsvorwürfen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wieder auf. Dies gab die Vize-Chefin der Behörde, Eva-Marie Persson, am Montag bekannt.

Assange wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt.

Als Großbritannien 2012 beschloss, Assange nach Schweden auszuliefern, war er in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet, wo er sieben Jahr blieb. 2017 wurden die Voruntersuchungen in Schweden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit sah, die Ermittlungen voranzubringen. Die Schuldfrage sei damit aber nicht geklärt, erklärte die Anklägerin damals.

Im April wurde Assange nun in der Botschaft in London festgenommen und zu 50 Wochen Haft verurteilt, weil er gegen Kautionsauflagen verstoßen und sich jahrelang dem Zugriff der Polizei entzogen hatte.

Die USA werfen Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor. Manning hatte Wikileaks 2010 - damals noch als Bradley Manning - Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen. Es geht dabei um die US-Kriegseinsätze in Irak und Afghanistan.

Wikileaks-Chefredakteur Hrafnsson erklärte, Assange habe sich nie der schwedischen Justiz entziehen wollen. Vermutlich habe es »einen beträchtlichen politischen Druck« gegeben, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Der ganze Fall sei von Anfang bis Ende politisch ausgeschlachtet worden. Für den Fall, dass Assange nach Schweden ausgeliefert wird, sagte Hrafnsson: »Es gäbe Assange die Gelegenheit, seine Unschuld zu beweisen.« Assange habe immer gesagt, er sei bereit, sich den Vorwürfen zu stellen - vorausgesetzt, die schwedischen Behörden garantierten, dass er von dort nicht in die USA ausgeliefert werde. Bei einer Auslieferung in die USA droht dem Wikileaks-Gründer im schlimmsten Fall die Todesstrafe.

Die US-Regierung hat einen Auslieferungsantrag gestellt, gegen den der Wikileaks-Gründer ankämpfen will. Sollte Schweden ebenfalls eine Auslieferung des Australiers beantragen, müsste die britische Justiz entscheiden, welchem Auslieferungsantrag sie Vorrang einräumt. Agenturen/nd

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