Rund um den Auftritt der Stubentiger

Urteile zu Katzen in der Wohnung

Ein Netz am Balkon - nein

Viele Katzenbesitzer wollen ihre Stubentiger mit einem Netz daran hindern, vom Balkon zu springen. Aber ist die Anbringung eines Netzes erlaubt?

Tierhalter dürfen ihren Balkon nicht einfach mit einem Netz absichern. Denn damit verändern sie das Erscheinungsbild des Hauses, befand das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az, 10 C 456/11), wie die Zeitschrift »Das Grundeigentum« des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin informiert. Daher sei für eine solche Vorrichtung die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter an seinem Balkon einen Holzrahmen mit einem Netz angebracht. Damit wollte der Tierbesitzer seiner Katze ermöglichen, auf den Balkon zu gehen, zugleich aber sicherstellen, dass das Tier von dort nicht auf die Straße springen kann. Der Vermieter verlangte jedoch, dass die Konstruktion wieder abgebaut wird.

Zu Recht, fanden die Richter. Denn diese Konstr...


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