Unsichtbare Krankmacher in Spielsachen

Nicht nur geruchsintensive und chemisch riechende Spielzeuge können schadstoffbelastet sein.

  • Lesedauer: 2 Min.

Gerade wenn Produkte für Kinder gedacht sind, sollten diese sicher sein und keine gefährlichen Stoffe enthalten. Spielzeuge müssen zwar der Spielzeugrichtlinie entsprechen und den Anforderungen der Europäischen Norm EN 71 gerecht werden. Dennoch ist eine unabhängige Prüfung der Produkte keine Pflicht. Der Hersteller erklärt mit der CE-Kennzeichnung lediglich die Konformität mit europäischen Standards.

Auf die eigene Nase verlassen

Die Experten der Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen raten Verbrauchern beim Kauf von Spielzeugen, sich auf die eigene Nase zu verlassen.

»Riecht ein Produkt unangenehm teerartig oder beißend, kann man davon ausgehen, dass die Kunststoffe in aller Regel Schadstoffe enthalten. Hierzu zählen beispielsweise krebserregende oder erbgutverändernde Weichmacher wie Phthalate«, erklärt der Experte Marko Beckmann vom TÜV Thüringen.

Neben Phthalaten können textile Stoffe, zu denen auch Plüsch von Kuscheltieren zählt, gefährliche Azofarbstoffe enthalten. Solche gefährlichen Substanzen werden dann beispielsweise über die Schleimhäute aufgenommen - ein Problem, was die Produktsicherheitsexperten nicht nur von Plüschtieren und Spielzeugen für Kleinkinder kennen. Gefährliche Weichmacher finden sich heute auch in sogenannten Intim-Toys wieder. Hautreizungen oder Allergien können die Folge sein.

Unbedingt auf unabhängige Prüfzeichen achten

Der TÜV-Experte Marko Beckmann rät, unbedingt auf unabhängige Prüfsiegel wie das GS-Zeichen oder Prüfzeichen wie »Schadstoff geprüft« zu achten.

Diese Zeichen weisen auf eine unabhängige Prüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle hin. Hier können Verbraucher sichergehen, dass die geltenden Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden und das Produkt umfangreichen Prüfungen der jeweils gültigen Norm oder Richtlinie unterzogen wurde.

Für das GS-Zeichen werden Spielzeuge aller Art auch mechanischen Tests, sofern erforderlich elektrischen Tests und im Fall von Plüschtieren sogar Entflammbarkeitstests unterzogen.

Riecht das Produkt unangenehm oder gar nach Chemie, rät Beckmann generell vom Kauf ab. Gerade von Spielzeugen, deren Ursprung beziehungsweise Hersteller nicht klar deklariert ist, sollten Verbraucher Abstand nehmen.

Reicht CE-Kennzeichnung?

Laut CE-Kennzeichnung muss auf dem Produkt eine postalische Adresse des Herstellers beziehungsweise Inverkehrbringers aufgebracht sein. Lediglich eine Internetadresse reicht jedoch nicht aus. Zur Identifizierbarkeit gehört ein eindeutiger Produktname oder eine Artikelnummer auf Produkt oder Verpackung. Allerdings sagt das CE-Zeichen allein für den Verbraucher nicht viel aus. Der Hersteller erklärt damit zwar die Unbedenklichkeit seines Produktes, ob und nach welchen Kriterien es geprüft wurde, bleibt aber unklar. TÜV/nd

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