Fahrdienst in gemeinnütziger Tagespflege ist steuerfrei

Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind bis zu 2400 Euro pro Jahr einkommensteuerfrei.

Nach §3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EstG) ist Voraussetzung, dass die Pflege im Dienst oder im Auftrag für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen, die für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt sind, erfolgt....


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