Fehlendes Widerspruchsrecht bei PŸUR-Tariferhöhungen
Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt ab
Kunden der unter der Dachmarke PŸUR agierenden Tele Columbus Gruppe erhalten derzeit Benachrichtigungen über Tariferhöhungen für verschiedene Internet-, Festnetz- und TV-Tarife. Laut Tele Columbus haben die Betroffenen kein Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht, da die Erhöhungen im vereinbarten Rahmen liegen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hält die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig und mahnte das Unternehmen deshalb ab.
Der VZB lagen Verbraucherbeschwerden zu Preisanpassungen verschiedener regionaler Anbieter der Tele Columbus Gruppe vom Februar 2019 vor. So informierte auf der Website pyur.c...
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