Seehofers Hau-ab-Gesetz
Abschiebehaft:
Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)sieht vor: Sind spezielle Einrichtungen zur Abschiebehaft nicht vorhanden, sollen Abschiebekandidaten in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Sie müssen getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Kritiker bemängeln, damit werde die Trennung zwischen Asyl- und Strafrecht aufgehoben. Deshalb wenden sich auch die allermeisten Landesjustizministerien gegen dieses Vorhaben, darunter auch CDU-geführte Ressorts. Sie müssen die geplante Neuregelung umsetzen, denn Strafvollzug Ländersache.
Neuer Duldungsstatus...
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