Aufzug am Mietshaus - höhere Miete

Mietrechtsurteile

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Für eine Drei-Zimmer-Wohnung zahlte ein Brandenburger Mieter 291,46 Euro (ohne Nebenkosten). Sie liegt in der dritten Etage eines Mietshauses mit fünf Stockwerken. 2016 kündigte die Vermieterin an, sie werde einen Personenaufzug anbauen lassen. Nach der Modernisierungsmaßnahme sollte der Mieter eine Nettomiete von 406,95 Euro zahlen.

Laut Gesetz dürfen Vermieter nach einer Modernisierung 11 Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Die Mieterhöhung im konkreten Fall war niedriger - schien dem Mieter aber dennoch zu hoch. Der Anbau sei eine »Luxussanierung«, deren Koste...


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