VW zur Rücknahme verurteilt

Aufschlussreiche Urteile im Dieselabgasskandal

Im VW-Dieselabgasskandal hat es in jüngster Zeit weitere aufschlussreiche Urteile gegeben. Nach den Urteilen vor den Landgerichten Lüneburg und Bochum, in denen die Volkswagen AG und die Porsche AG zur Rücknahme von Fahrzeugen des Typs Touareg Euro 6 (LG Lüneburg, Az. 9 O 140/18) und eines Macan Euro 6 (LG Bochum, Az. I-4 O 101/18) verurteilt wurden, folgt nun auch das Landgericht Osnabrück der Rechtsansicht der Kölner Kanzlei Rogert und Ulbrich und verurteilt VW zur Rücknahme eines Touareg Euro 6 zu einem Betrag von rund 40 216 Euro.

Da es sich um eine verbotene Abschaltvorrichtung handele, sei die verbaute Software rechtswidrig. Das Gericht stützte sich dabei auf die Beurteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), dass in diesem Modell nicht nur eine, sondern gleich zwei verbotenen Abschaltvorrichtungen verbaut seien. Zum einen in Form des »Warmlauf-Modus«, der vordergründig für eine effizientere Reduzierung der Stickstoffemissionen de...


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