Medienaufsicht untersagt »Drachenlord«-Stream
München. Bayerns Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Verbreitung der Livestreams von Rainer Winkler alias »Drachenlord« beanstandet. Winkler sei mit sofortiger Wirkung untersagt, »Drache_Offiziell« oder »im Wesentlichen inhaltsgleiche« Angebote online live zu verbreiten, so die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in München. Für »Drache_Offiziell« liege keine rundfunkrechtliche Zulassung vor. Winkler sendet auf der Plattform Younow manchmal mehrmals am Tag live. Laut BLM handelt es sich bei den Streams um zulassungspflichtigen Rundfunk. Sollte die BLM den Eindruck haben, dass er die Untersagungsverfügung ignoriere, werde sie »auf Zwangsmittel zurückgreifen«, hieß es. epd/nd
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