Vermieter als Fensterputzer?
Mietrecht
Das Putzen der Fenster stellt grundsätzlich eine Aufgabe dar, die von den Mietern einer Wohnung zu erledigen ist. Selbst wenn der Eigentümer es zeitweise übernimmt, ändert das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts an der grundlegenden Aufgabenverteilung, so der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 188/16).
Der Fall: Es ging um eine Loftwohnung im ersten Stock eines ehemaligen Fabrikgebäudes. Sie hatte überd...
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