Zum Anspruch auf Warmwasser

Mietrechtsurteil

Ein Wohnungsmieter hat gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch, dass nach spätestens 15 Sekunden eine Wassertemperatur von 40 °C und nach 30 Sekunden eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht wird. Dauert es 65 Sekunden, besteht ein Mietminderungsrecht in Höhe von 5 Pro...


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