Die Bahn kommt verspätet oder fällt aus
Rechte von Reisenden im Bahnverkehr
In Europa und damit auch Deutschland gelten seit 2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (EU-Verordnung 1371/2007). Sie gelten für alle Arten von Eisenbahnen, angefangen mit den Zügen der S-Bahn über den Regionalverkehr bis hin zum ICE - unabhängig davon, von welchem Unternehmen sie betrieben werden.
Wann kann der Bahnreisende eine Entschädigung fordern?Fahrgäste können demnach immer dann eine Entschädigung fordern, wenn sie ihren Ankunftsort mindestens 60 Minuten später erreichen, als im Fahrplan vorgesehen.
Bei der Entschädigung gilt: Kommt der Reisende mindestens eine Stunde zu spät, erhält er auf Antrag ein Viertel des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden ist es die Hälfte.
In diesem Zusammenhang ist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 23. September 2013 (Az. C-509/11) hinzuweisen: Danach sind Bahnunternehmen auch bei außergewöhnlichen Umständen und höherer Gewalt zur Entschädigun...
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