Ex-Vize-Direktor will öffentlichen Prozess

Keine Einigung im Rechtsstreit um Kündigung / Frauendorfer will zu Sexismus-Vorwürfen Stellung beziehen

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess, der am Montag vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt wurde, ist groß. Das zeigte schon die Anzahl der anwesenden Journalisten. Kein Wunder, ist der Fall doch mittlerweile zum Politikum geworden: Verhandelt wurde die Kündigungsklage des ehemaligen stellvertretenden Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Helmuth Frauendorfer. Der 59-Jährige war im September vergangenen Jahres wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung von insgesamt neun Mitarbeiterinnen im Zeitraum von 2011 bis 2018 gekündigt worden.

Neben Frauendorfer musste infolge des Skandals auch der Leiter der Gedenkstätte, Hubertus Knabe, seinen Posten räumen. Ihm wurde vorgeworfen, nicht entschieden genug gegen die sexuelle Belästigung vorgegangen zu sein. Der Rechtsstreit um seine Abberufung endete mit einem Vergleich, seine Stelle wurde neu ausgeschrieben. Der Vorfall beschäftigt mittlerweile auch die Politik: Vergangene Woche forderten die Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD im Abgeordnetenhaus einen Untersuchungsausschuss zu dem Fall, konnten sich aber nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen.

Die Hoffnung des Vorsitzenden Richters, angesichts der politischen Dimension eine gütliche Einigung zu erzielen, wurde am Montag indes nicht erfüllt: Weder legte die beklagte Stiftung ein Angebot für einen Vergleich vor, noch will sich Frauendorfer, der selbst nicht bei der Verhandlung anwesend war, auf eine gütliche Einigung einlassen. Vielmehr wolle sein Mandant das Verfahren nutzen, um in einer »nüchternen und objektiven Atmosphäre« zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sagte sein Verteidiger Michael Steiner. Frauendorfer hatte sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Im Gegensatz zur Berichterstattung einiger Medien räume er die sexuellen Übergriffe jedoch keineswegs ein, »die hat es nicht gegeben«, so Steiner.

Dem widerspricht die Anwältin der beklagten Stiftung, Marion Ruhl, die angab, dass die Vorwürfe der Frauen durch Screenshots belastender SMS belegt seien. So oder so wird vor dem Arbeitsgericht jedoch nicht der Vorwurf der sexuellen Belästigung, sondern lediglich die Rechtmäßigkeit der Kündigung verhandelt. Für Ruhl ist daher unverständlich, was Frauendorfer mit der Klage bezweckt: »Er kann wohl kaum erwarten, weiter dort zu arbeiten«, so die Rechtsanwältin. Doch laut seinen Verteidigern will Frauendorfer genau das: »Wenn Sie glauben, wir reden wir hier nur über Geld, täuschen Sie sich«, sagte Steiner. »Das Ziel ist, ins Arbeitsverhältnis zurückzukehren.«

Der Vorsitzende Richter gab indes zu bedenken, dass seiner Erfahrung nach die große Mehrzahl der Fälle nicht mit einer Weiterbeschäftigung, sondern mit einer Entschädigung ende. Zudem könnten im Prozess Tatsachen ans Licht kommen, die ein »zwielichtiges Licht« auf den Kläger werfen könnten. Das überzeugte die Anwälte der Klägerseite jedoch nicht: »Ein schlechteres Licht kriegen wir kaum noch hin«, meint Verteidiger Steiner, und so blieb die Güteverhandlung am Montag ergebnislos. Der Fall wird nun voraussichtlich im September vor einem Kammergericht verhandelt, so der Vorsitzende Richter.

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