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Abschiebestopper
Die Stansted 15 hatten 2017 einen Abschiebeflug verhindert. Nun wurden sie vor Gericht verurteilt - müssen aber nicht ins Gefängnis
Es war eine Nacht im März 2017, als eine Gruppe von Menschen sich am Londoner Flughafen Stansted an ein Flugzeug kettete. Die rund 15 Aktivisten wollten damit einen Charterflug stoppen, mit dem 60 Menschen nach Nigeria, Ghana und Sierra Leone abgeschoben werden sollten. »Gerade werden die Treppen weggerollt, jetzt verlässt auch die Crew das Flugzeug«, sagt eine weibliche Stimme in einem Video zu der Aktion, das der »Guardian« auf seiner Homepage veröffentlichte. »Für mich sieht es so aus, als werde dieses Flugzeug heute Nacht nirgends mehr hinfliegen«, fügte sie hinzu.
Und so war es auch. Der Abschiebeflug wurde gestoppt - und die Aktivisten festgenommen. Die Staatsanwalt klagte sie wegen Landfriedensbruchs und gefährlichem Eingriffs in den Flugverkehr an. Darauf steht in Großbritannien bis zu lebenslange Haft.
Am Mittwoch verkündete das Gericht sein Urteil: Die »Stansted 15« wurden für schuldig befunden. Ins Gefängnis muss allerdings keiner von ihnen. Drei der Aktivisten waren bereits ein Jahr vor dem Abschiebeflug für eine Aktion am Flughafen Heathrow verurteilt worden. Diese drei erhielten eine Bewährungsstrafe. Alle anderen müssen Sozialstunden ableisten.
Die Aktivisten sollen laut dem »Independent« am 28. März 2017 den Zaun zerschnitten haben, der das Flughafengelände absichert. Dann näherten sie sich dem Flugzeug. Ein Pilot, der sie kommen sah, schloss die Türen von innen. Die Aktivisten umrundeten das Flugzeug und ketteten sich an. Die Polizei sperrte den Bereich, der Flugverkehr wurde für mehrere Stunden behindert, Flüge wurden umgebucht. Es dauerte Stunden, bis die Polizei die Aktivisten vom Flugfeld herunter holen konnte.
Nach dem Gerichtsurteil erklärte einer der Anwälte der »Stansted 15«: »Wir sind froh, dass keiner unserer Mandanten ins Gefängnis muss. Heute ist aber dennoch ein trauriger Tag: Unsere Mandanten haben illegale Abschiebungen verhindert. Dass sie dafür angeklagt wurden, ist nichts weiter als Amtsmissbrauch durch die Staatsanwaltschaft.« Der Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.
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