Möglicher Verstoß gegen EU-Recht
Abschiebungshaft für »Gefährder« wird geprüft
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat gegen eine Abschiebungshaft von »Gefährdern« in gewöhnlichen Strafgefängnissen europarechtliche Bedenken. Die Karlsruher Richter legten daher in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden deutschen Regelungen zur Prüfung vor. (AZ: V ZB 180/17)
Im konkreten Fall ging es um einen nach Deutschland eingereisten Tunesier, der nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden als »Gefährder« einzustufen ist und eine terroristische Gefahr darstellt. Der Mann war demnach als Rekrutierer für den sogenannten...
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