Brandstifter von Nauen bleibt in Haft

Nauen. Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine als provisorische Asylunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen (Havelland) wird der 31-jährige Angeklagte vorerst nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Landgericht Potsdam hält die Haftbeschwerde »für unbegründet«, wie das Gericht am Montag mitteilte. Nun muss das Oberlandesgericht über die Haft des früheren NPD-Stadtverordneten Maik Schneider befinden.

Es hatte eine Haftbeschwerde seiner Verteidiger gegeben. Darin beantragten sie, ihren Mandanten sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Mit der Beschwerde werde die lange Dauer des Verfahrens gerügt, sagte Schneiders Pflichtverteidiger Sven-Oliver Milke. Seit März 2016 sitzt Schneider in U-Haft.

Schneider hat mit Komplizen im August 2015 die Turnhalle des Oberstufenzentrums niedergebrannt, bevor dort vorübergehend Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Dafür und für weitere Straftate...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.