Hamburg kauft Spekulationsobjekt

Behörden wollen zukünftig häufiger ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen - zum Schutz der Mieter

  • Folke Havekost, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Hansestadt Hamburg will der Spekulation mit Wohnraum offenbar aktiver entgegentreten. Im Stadtteil St. Pauli nahm sie ihr Vorkaufsrecht wahr und ließ einen Investor nicht zum Zuge kommen, der in der Hein-Hoyer-Straße ein Wohnhaus mit 34 Mietparteien kaufen wollte. »Intensive Verhandlungen des zuständigen Bezirksamtes Hamburg-Mitte mit dem potenziellen Käufer des Grundstücks, ihn zur Einhaltung der Ziele der dort geltenden Sozialen Erhaltungsverordnung zu verpflichten, waren erfolglos geblieben«, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Finanzbehörde, Bezirksamt und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Daher habe man zum Instrument des Vorkaufsrechts gegriffen.

Die Soziale Erhaltungsverordnung, die für einzelne besonders von Umwandlung bedrohte Stadtteile erlassen werden kann, soll »die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Luxusmodernisierungen und durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schüt...


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