Das Vogelhaus auf dem Balkon: Ist es erlaubt?
Mietrecht
Das gelegentliche Füttern von Vögeln auf dem Balkon ist laut Eigentümerverband Haus & Grund grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter kann dies nicht vertraglich oder per Hausordnung untersagen. Auch Vogelhäuser dürfen aufgestellt werden.
Vogelhaus: Nachbar muss es akzeptierenNachbarn, die sich durch das Füttern der Vögel belästigt fühlen, müssen es dennoch akzeptieren. Dies gilt auch, wenn Futterreste oder Vogelkot auf Nachbars Balkonen landen. Mieter müssen jedoch darauf achten, dass die Nachbarn nicht übermäßig beein...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.