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Unmenschlichkeit ist kein Maßstab
Stefan Otto über geplante Leistungskürzungen für Asylbewerber
Flüchtlingen, die nach den Dublin-Vereinbarungen der EU eigentlich in einem anderen Staat ihr Asylverfahren durchlaufen müssten, sollen die Leistungen gekürzt werden. So fordern es die Bundesländer. Das Kalkül hinter diesem Vorstoß ist klar: Menschen sollen Anreize genommen werden, nach Deutschland zu kommen. Es ist die bekannte Anti-Asyl-Haltung, mit der sich bislang vor allem Unions- und AfD-Politiker hervorgetan haben.
Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, hätte das zweifellos eine Signalwirkung. Es würde die Unmenschlichkeit zum Maßstab erklären. In Ländern wie Bulgarien, Italien oder Griechenland ist die Situation für Geflüchtete ohnehin so schlecht, dass schon mehrmals deutsche Gerichte Überstellungen untersagt haben. Die vorgeschlagene Leistungskürzung würde faktisch eine Angleichung an eben diese Verhältnisse bedeuten.
Ob es tatsächlich soweit kommt, ist allerdings fraglich. Mit dem Existenzminimum von Flüchtlingen hatte sich nämlich das Bundesverfassungsgericht schon einmal vor sechs Jahren beschäftigt. Seinerzeit monierten Kläger, dass die Geldleistungen für Asylbewerber seit 1993 nicht mehr gestiegen waren - und das Oberste Gericht hatte unmissverständlich klargestellt, dass das Existenzminimum in Deutschland ausnahmslos allen Menschen zustehe, auch Geflüchteten.
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