Airbnb muss Vermieter benennen
München. Der Wohnungsvermittler Airbnb muss der Stadt München mitteilen, wer als Gastgeber seine Wohnungen mehr als acht Wochen im Jahr über das Internetportal in der bayerischen Landeshauptstadt an Gäste vermietet hat. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts kann Airbnb auch durch seinen Firmensitz Irland nicht dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht entgehen. Die Stadt München habe Anspruch auf die Daten. Nach dem in Bayern geltenden Recht müssen Fremdvermietungen von mehr als acht Wochen im Jahr genehmigt werden. AFP/nd
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