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Fristverlängerung für Asylüberprüfungen

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Berlin. Die Bundesregierung will die Frist für die Überprüfung der Asylentscheidungen aus der Zeit der Flüchtlingskrise um mindestens ein Jahr verlängern. Grund sei die Überlastung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2020 rund 773 000 dieser sogenannten Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bearbeiten müsse, meldete dpa unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Ein Gesetzentwurf solle im Januar vom Kabinett beschlossen werden. Der Vorschlag, der aktuell im Ministerium erarbeitet wird, sieht nach dpa-Informationen vor, dass die Frist für die Regelüberprüfung der Entscheidungen des Jahres 2015 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert wird. Die Frist für die Prüfung der Entscheidungen aus dem Jahr 2016 soll Ende 2020 enden. Normalerweise steht eine Überprüfung spätestens nach drei Jahren an. Erhebt das Bamf keine Einwände, kann die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilen. Durch die geplante Sonderregelung hätten die Bamf-Mitarbeiter nun zwischen vier und fast fünf Jahren Zeit. dpa/nd

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