Reisezeit ins Ausland wie Arbeit bezahlen
Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 17. Oktober 2018 (Az. 5 AZR 553/17) im Fall eines Baufachmanns aus Rheinland-Pfalz, dass die erforderlichen Hin- und Rückreiszeiten bei vom Arbeitgeber veranlassten Auslandsaufenthalten wie Arbeit zu vergüten sind.
In der Entscheidung heißt es: »Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reise zur auswärtigen Arbeitsste...
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