Reisezeit ins Ausland wie Arbeit bezahlen

Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 17. Oktober 2018 (Az. 5 AZR 553/17) im Fall eines Baufachmanns aus Rheinland-Pfalz, dass die erforderlichen Hin- und Rückreiszeiten bei vom Arbeitgeber veranlassten Auslandsaufenthalten wie Arbeit zu vergüten sind.

In der Entscheidung heißt es: »Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reise zur auswärtigen Arbeitsste...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -