Schönheits- reparaturen
Mietrechtstipp
Fast alle Mietverträge enthalten deshalb Bestimmungen, die den Mieter zu Renovierungsarbeiten während der Mietzeit oder beim Auszug verpflichten. Viele dieser Vertragsklauseln sind nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung (mdu) jedoch unwirksam. Folge ist, dass Mieter nicht Streichen und Tapezieren oder die dafür notwendigen Renovierungskosten zahlen müssen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
- Wer eine unrenovierte Wohnung angemietet hat, muss später nicht renovieren - egal, was im Mietvertrag steht. Anders allenfalls, wenn der Vermieter Mietern einen angemess...
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