Waffe in der Mietwohnung
Mietrechtsurteile
Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Berliner Polizei im Juli 2017 in der Mietwohnung einer Frau eine Pistole und ein Magazin mit Munition. Einen Waffenschein hatte die Mieterin nicht. Wegen dieses Vorfalls kündigte ihr die Vermieterin fristlos. Die Mieterin akzeptierte dies nicht.
Doch die Räumungsklage der Hauseigentümerin hatte beim Landgericht Berlin (Urteil vom 25. Juni 2018, Az. 65 S 54/18) Erfolg. Unerlaubter Waffenbesitz ziehe strafrechtliche Ermittlungen und einen Prozess nach sich. Wer solche Konsequenzen bewusst in Kauf nehme, überschreite den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Dazu komme ...
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