Geheimdienst beobachtet nicht die AfD

Grüne: Es sei für sie »unverständlich«, warum der Verfassungsschutz die Rechtsaußenpartei nicht wenigstens zum Verdachtsfall erklärt

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Verfassungsschutzabteilung des brandenburgischen Innenministerium werde die AfD vorerst nicht beobachten, teilt die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher (Grüne) mit. Diese Information entnimmt sie den Antworten, die sie von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hin erhalten hat.

Während die Debatte um eine mögliche Überwachung der AfD durch die Geheimdienste des Bundes und der Länder Fahrt aufnehme, verstecke sich der hiesige Verfassungsschutz hinter der Aussage, er müsse abwarten, wie die Bewertung dieser Angelegenheit durch den Bund und die Länder ausfalle, kritisiert Nonnemacher am Mittwoch. »Während der Verfassungsschutz in Thüringen die AfD bereits zum Verdachtsfall erklärt hat und in Baden-Württemberg und Niedersachsen die Jugendorganisation der AfD sowie in Bayern einzelne Landtagsabgeordnete unter Beobachtung stehen, traut sich die Behörde in Brandenburg nicht zu, eigene Beobachtungsmaßnahmen beziehungsweise -vorbereitungen zu treffen.«

Es sei für sie »unverständlich«, warum der Verfassungsschutz die AfD in Brandenburg »nicht wenigstens zum Verdachtsfall erklärt«, sagt Nonnemacher. Denn der Landesverband stehe von seiner politischen Ausrichtung und von der Orientierung seines Spitzenpersonals her »eindeutig« dem völkisch-nationalistischen Flügel um den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke nahe. Dieser hatte bekanntlich eine »erinnerungspolitische Wende um 180 Grad« gefordert und auch mit anderen Äußerungen provoziert.

Nonnemacher hatte vom Innenminister unter anderem auch wissen wollen, ob überhaupt und welche Erkenntnisse über möglicherweise rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD die Geheimdienstabteilung seines Ressorts an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt habe. Doch Minister Schröter ließ sie abblitzen. Dies sei eine »Verschlusssache«, so dass »nähere Einzelheiten hierzu nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können«. Auch lieferte Schröter keine Antworten auf Fragen, wie viele AfD-Landesvorständler, AfD-Landtagsabgeordnete und AfD-Mitglieder dem Höcke-Flügel zuzurechnen seien oder wie viele Parteimitglieder bei der Identitären Bewegung und anderen rechten Gruppierungen mitwirken.

Zwar prüfe der Verfassungsschutz generell fortlaufend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Personenzusammenschlüsse die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen möchten, erläuterte Schröter. Doch da mit einer Bewertung der AfD auf Bundesebene zeitnah zu rechnen sei, halte man ein zusätzliches isolierte Vorgehen derzeit nicht für erforderlich.

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