Fensterleisten durchbohrt
Mietrechtsurteile
Der Mieter hatte von einer Fachfirma an vier Wohnungsfenstern Plissees montieren lassen. Um sie zu befestigen, wurden in die Glasleisten aller Fenster je vier Löcher mit einem Durchmesser von 3-4 Millimetern gebohrt. Als das Mietverhältnis beendet war, forderte der Vermieter den Mann auf, die Leisten auszutauschen.
Da sich der Mieter weigerte, gab der Vermieter die Reparatur selbst in Auftrag. Dem Mieter teilte er mit, die Reparaturkosten von 382 Euro mit der...
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