Pflicht zu quotierter Liste wäre verfassungswidrig
Potsdam. Der parlamentarische Beratungsdienst des brandenburgischen Landtags hat einen Gesetzentwurf der Grünen in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Darüber informierte am Dienstag die Abgeordnete Birgit Bessin (AfD), deren Fraktion die Prüfung beantragt hatte. Im Gesetzentwurf war es darum gegangen, allen Parteien vorzuschreiben, dass sie ihre Kandidatenliste paritätisch aufstellen müssen. Das heißt, es müssten auf diesen Listen immer abwechselnd Frauen und Männer stehen. Diese beabsichtigte Änderung des Wahlgesetzes verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn es könne sich zum Nachteil für männliche Bewerber auswirken, heißt es nun zur Begründung für die Ablehnung des Vorstoßes. Für die Grünen reagierte die Abgeordnete Ursula Nonnemacher, die Keule mit der Verfassungswidrigkeit werde bei dergleichen Gelegenheiten immer wieder geschwungen. Im Grunde sei es wünschenswert, dass die AfD in der Sache vor das Landesverfassungsgericht zieht und die Paritätspflicht dort beurteilen lässt. »Dann wissen wir, woran wir sind.« Kürzlich hatte die Abgeordnete Andrea Johlige (LINKE) bei einer Frauenkonferenz optimistisch verkündet, über eine Pflicht zu quotierten Listen sei man sich mit der SPD einig geworden. Zur Landtagswahl 2024 könne die Pflicht eingeführt werden. winei Kommentar Seite 11
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