Vermögen aus Straftaten abgeschöpft

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Berliner Gerichte gehen der organisierten Kriminalität in der Hauptstadt ans Eingemachte: Sie haben angeordnet, Werte von rund 109 Millionen Euro aus illegalem oder unklarem Vermögen einzuziehen. Dazu gebe es seit einem Jahr mehr als 2800 rechtskräftige Entscheidungen, erklärte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Wie viel Geld bereits tatsächlich eingezogen wurde, blieb dabei allerdings unklar.

Bei der Anwendung des im Frühjahr 2017 vorgestellten Gesetzes zur Vermögensabschöpfung könne Berlin ein erstes, positives Fazit ziehen. »Straftaten dürfen sich nicht lohnen«, stellte Generalstaatsanwältin Koppers klar. Eingezogen werden sollen demnach Autos, Immobilien oder Bargeld. Ermittelt werde auch in mehreren Geldwäsche-Verfahren.

Die Reform trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Sie soll dem Staat mehr Möglichkeiten geben, durch Verbrechen zusammengetragenes Vermögen zu beschlagnahmen. Es kann nun bereits eingezogen werden, wenn die Herkunft des Geldes unklar ist - so auch dann, wenn die Straftat, aus der das Vermögen stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Früher musste der Staat beweisen, dass Geld aus Verbrechen stammt.

Spektakulär war im Juli die vorläufige Beschlagnahme von 77 Immobilien im Wert von mehr als neun Millionen Euro. Sie sollen einer arabischen Großfamilie gehört haben. Es war eine der größten Aktionen gegen die organisierte Kriminalität.

Der LINKE-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg beklagte, dass es auf dem »überhitzten Immobilienmarkt« der Hauptstadt einfach sei, Geld zu waschen. Um dies effektiver zu bekämpfen, sollten mehr Ermittler eingesetzt werden. Die personelle Verstärkung müsse im nächsten Landeshaushalt festgeschrieben werden. dpa/nd

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