Keine schriftliche Zustimmung
Mieterhöhung
In einem solchen Fall hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZB 74/16).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, sollte eine Mieterin einer Mieterhöhung schriftlich zustimmen. Nachdem die Vermieterin zu Beginn des Jahres nochmals um Erklärung der Zustimmung für die Erhöhung bat, überwies die Mieterin daraufhin kommentarlos die erhöhte Miete. Obwohl die Vermieterin für Februar, März und April die erhöhte Miete erhielt, verlangte sie weiterhin die Erklärung der Zustimmung in Schriftform und erhob schließlich Klage gegen die Mieterin.
Damit hatte sie allerdings keinen Erfolg und ging deshalb bis vor den Bundesgerichtshof. Das Gesetz schreibe keine bestimmte Form der Zustimmung vor, so der BGH. Auch deshalb sei eine stillschweigende Zahlung der Mieterhöhung als Zustimmung zu werten. DAH/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.