Falsche Abmahnung wegen Streaming: Datei nicht öffnen

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt

  • Lesedauer: 2 Min.

Gegenwärtig melden sich viele Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die eine vermeintliche Abmahnung bekommen haben. In der E-Mail werden sie beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Dies sollen Dokumente in der anliegenden zip-Datei beweisen. Die Verbraucherzentrale warnt: Anhänge nicht öffnen!

Die Abzocker treten unter verschiedenen Namen auf: Rechtsanwaltsgesellschaft Becker und Dr. Scholz GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft Maier & Schumacher GmbH, Kanzlei Prof. Dr. Hoffmann & Prof. Dr. Möller, Rechtsanwälte Klein + Vogel oder Kanzlei Zimmermann + Frank.

Die Betroffenen werden in der E-Mail beschuldigt, unrechtmäßig ein Erotikvideo gestreamt zu haben. Sie werden aufgefordert, die anliegende zip-Datei zu öffnen, in der sich vermeintlich Beweisdaten, Unterlassungserklärung und Bankdaten der Rechtsanwaltsgesellschaft befänden.

»Empfänger dieser Fake-E-Mail sollten keinesfalls den Anhang öffnen«, so Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der VZB. »Die zip-Datei enthält vermutlich Schadsoftware. Wer die Datei öffnet, riskiert, dass sein Computer damit infiziert wird.«

Wer eine solche vermeintliche Zahlungsaufforderung erhält, sollte also nicht gleich in Panik verfallen, sondern die Mail einfach löschen. Um Angriffen vorzubeugen, ist es wichtig, Schutzprogramme wie Anti-Viren-Software oder Firewall stets auf dem neuesten Stand zu halten. Zudem sollten Verbraucher unbedingt eine externe Datensicherung anlegen und diese regelmäßig aktualisieren. VZB/nd

Weitere Hinweise, wie betrügerische E-Mails zu erkennen sind, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gefaehrliche-e-mail-anhaenge zusammengestellt.

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