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Verfassungsgericht weist Klage von AfD-Chef ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Brandenburgs Verfassungsgericht hat die Klage von AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz gegen seinen Ausschluss aus einer Landtagssitzung im Dezember 2016 abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Kalbitz hatte damals eine Rede des CDU-Abgeordneten Steeven Bretz als »Goebbels für Arme« bezeichnet und war daraufhin von Parlamentspräsidentin Britta Stark »wegen gröblicher Verletzung der parlamentarischen Ordnung« von der Plenarsitzung ausgeschlossen worden. Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass dies zulässig war. Es könne nicht festgestellt werden, dass die Einschätzung von Stark fehlerhaft gewesen sei. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Präsidentin sich auf eine andere Ordnungsmaßnahme wie etwa eine Rüge hätte beschränken müssen. Kalbitz hatte dagegen argumentiert, der Ausschluss verletzte seine Abgeordnetenrechte. dpa/nd

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