Sachsen beschleunigt Strafverfahren

Justizminister: Täter und potenzielle Straftäter müssten spüren, dass sie eine Grenze überschritten haben

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Einfache Straftaten sollen in Sachsen künftig schneller geahndet werden. Nach einer seit 1. September geltenden Verfügung des Generalstaatsanwalts soll die Justiz stärker als bisher zur Strafverfolgung das beschleunigte Verfahren nutzen. »Die Strafe sollte einer Straftat möglichst direkt auf dem Fuße folgen«, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) in Dresden. Täter und potenzielle Straftäter müssten spüren, dass sie mit ihrem Handeln eine Grenze überschritten haben.

Anwendbar ist das Verfahren bei Diebstahl, Drogendelikten, Attacken auf Beamte und Journalisten, aber auch bei fremdenfeindlichen Straftaten und Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, wenn Täter und Tatverlauf sowie die Beweislage klar sind. »Theoretisch passt alles, wenn Sie einen geständigen Täter haben und nicht mehr als ein Jahr Straferwartung«, erläuterte Generalstaatsanwalt Hans Strobl.

Im Unterschied zum normalen Strafverfahren kann die Anklage mündlich erhoben werden und muss nicht vor der Hauptverhandlung bei Gericht eingehen. Das beschleunigte Verfahren beinhaltet verkürzte Ladungsfristen oder gar den Verzicht darauf sowie die Möglichkeit, nicht zur Hauptverhandlung erscheinende Beschuldigte für eine Woche in Haft zu nehmen. Zudem können Vernehmungsprotokolle von Sachverständigen und Zeugen verlesen werden.

Laut Strobl wird das beschleunigte Verfahren bisher kaum angewandt - auch aus mangelnder Erfahrung bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. »Die überwiegende Meinung ist, dass es nicht ins tägliche Geschäft passt und der Nutzen den Aufwand nicht rechtfertigt.« dpa/nd

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