Bremens Wahlgesetz in der Kritik

»Mehr Demokratie« will Änderung - SPD erbost

  • Cäcilie Bachmann
  • Lesedauer: 3 Min.

Nachdem der Bremer Senat das erst zweimal praktizierte Wahlrecht für Landtags- und Kommunalwahlen vor einem halben Jahr veränderte, gibt es nun einen handfesten Streit. Zwar bleibt es bei den fünf gleichwertigen Stimmen pro Wahlberechtigtem, die beliebig auf Listen oder Einzelkandidaten verteilt werden dürfen, aber die Abrechnung wird verändert. Kritiker, die deswegen ein Volksbegehren gegen die Novelle organisieren, wurden von der Bremer SPD-Landesvorsitzenden Sascha Aulepp als »parteienfeindlich« bezeichnet.

Bei den Wahlen 2011 und 2015 zogen zunächst die über die Parteilisten gewählten Kandidaten in die Bürgerschaft ein, danach die Kandidaten, die über Personenstimmen ihr Mandat erhielten - in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Da durch die Freiheit des Wählers bei der Stimmenverteilung meist die Personen mit den besten Listenplätzen auch die meisten Personenstimmen bekamen, blieben reichlich Plätze für weitere Personenkandidaten übrig. Das hatte bei der zuletzt sehr niedrigen Wahlbeteiligung zur Konsequenz, dass bereits ein Kandidat, dem gut 300 Wahlberechtigte jeweils alle ihre fünf Stimmen gaben, ein Mandat gewinnen konnte. Was Kritiker zu Zweifeln am demokratischen Charakter des Wahlsystems veranlasste.

Doch anstatt sich wegen der stetig sinkenden Wahlbeteiligung Gedanken über das System mit fünf beliebig verteilbaren Stimmen und den daraus resultierenden riesigen und von manchen als unübersichtlich bezeichneten Wahlzetteln zu machen, ging die rot-grüne Regierungskoalition in Bremen mit ihrer jüngsten Wahlrechtsnovelle einen anderen Weg. Bei der Landtagswahl 2019 werden die Wahlzettel in Bremen weiterhin sehr umfangreich sein, es bleibt auch die Möglichkeit, die Stimmen auf Listen oder Einzelkandidaten beliebig zu verteilen. Aber die Abrechnung soll anders herum laufen: Nun sollen zunächst die Kandidaten mit den meisten Personenstimmen ins Parlament einziehen. Die danach noch verbleibenden Plätze werden dann nach dem Rang auf der Wahlliste der jeweiligen Partei vergeben.

Die Kritik, die besonders vom Verein »Mehr Demokratie« geäußert wird: Der neue Verteil-Modus bedeute für Listenkandidaten auf hinteren Plätzen deutlich geringere Chancen auf ein Mandat. Die Kandidaten auf den besten Listenplätzen dagegen seien doppelt auf der sicheren Seite, weil sie eben in der Praxis auch die mit den meisten Personenstimmen seien.

»Mehr Demokratie« will nun in den folgenden Wochen die notwendigen 30 000 Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln. Als Ziel wird ein Volksentscheid über die Novelle parallel zur nächsten Landtagswahl gesehen, um bei der übernächsten Wahl bereits mit einem neuen System zu arbeiten. SPD-Landeschefin Aulepp reagierte äußerst heftig. Sie warf »Mehr Demokratie« vor, damit würde die Wahlmüdigkeit im Volk weiter angeheizt und demokratiefeindlichen Populisten in die Hände gespielt. Außerdem sei es frauenfeindlich, weil das alte Verfahren zu mehr männlichen Abgeordneten geführt habe. Was sich laut Aulepp durch die vor einem halben Jahr beschlossene Novelle ändern würde.

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