Immer mehr Drohnen über Flughäfen

Spitzenwert von 2017 wurde bereits übertroffen

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Frankfurt am Main. Über deutschen Flughäfen sind immer mehr Drohnen unterwegs. In diesem Jahr wurden erstmals mehr als 100 dieser kleinen Flugobjekte an Airports gesichtet, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) der dpa berichtete. Das waren bis einschließlich 12. August schon mehr Beobachtungen als im gesamten Vorjahr mit insgesamt 88 Fällen. In den beiden Jahren davor waren es 64 (2016) und 14 (2015) Sichtungen.

Seit Oktober vergangenen Jahres gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug, über Flughäfen sowie im An- und Abflugbereich ist er laut Verordnung ganz verboten. »Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwortung. Die steigende Anzahl von Drohnensichtungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge«, sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.

Die meisten Drohnen wurden im laufenden Jahr - wie auch 2017 - im An- und Abflugbereich des Frankfurter Airports gesichtet: Es waren bis Mitte August 20 (2017: 15), wie aus den DFS-Angaben hervorgeht. Darauf folgen München mit zwölf (sieben) vor Berlin-Tegel mit neun (elf) Drohnenmeldungen. In Hamburg waren es acht (vier), Köln/Bonn kommt auf sieben (vier), Berlin-Schönefeld auf sechs (fünf), Stuttgart und Bremen je auf vier (zwei), Düsseldorf auf zwei (acht). Die übrigen Sichtungen erfolgten an kleineren Flughäfen wie Nürnberg, Dresden und Erfurt. 18 Mal fielen Drohnen laut Flugsicherung weiter entfernt von den Airports auf.

Drohnenpiloten müssen laut Verordnung an Flughäfen einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten, denn die unbemannten Flugobjekte mit vier Rotoren und Kamera sind eine Gefahr für den Flugverkehr. Direkt über »sensiblen Zonen« wie zum Beispiel Flughäfen sind Drohnenflüge strikt verboten.

Hinzu kommt, dass Drohnen nicht auf dem Radar zu sehen sind, wie die Deutsche Flugsicherung erklärte. Sie erhält ihre Angaben zu den Drohnen von Flugzeugpiloten, wenn sie die Objekte beim An- oder Abflug entdecken. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München beinahe mit einer Drohne zusammengestoßen.

Seit Oktober 2017 müssen große Geräte gekennzeichnet sein, für manche ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilo, braucht der Pilot seit 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis, einen »Drohnen-Führerschein«. Fotografen nutzen größere Modelle zum Beispiel für Luftaufnahmen, Versandunternehmen haben schon Paketlieferungen per Drohne getestet.

Um Drohnen sicher in den Luftverkehr zu integrieren, treibt die DFS mit der Deutschen Telekom ein »Verkehrsmanagementsystem für den unkontrollierten Luftraum« voran. Dabei werde eine Drohne mit einem Modem und einer Sim-Karte ausgestattet, quasi ein fliegendes Smartphone, erläuterte die DFS. Die Ausstattung würde die Ermittlung des Drohnen-Standortes ermöglichen. »Unser Ziel ist der Einsatz des Systems in Deutschland«, sagte Scheurle. Dazu müsste die Drohnenverordnung im Einklang mit europäischen Vorstellungen weiterentwickelt werden. dpa/nd

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