Internet als Schaufenster
Thüringens Landesregierung will die Behörden zu mehr Transparenz verpflichten
Erfurt. Das von der Thüringer rot-rot-grünen Landesregierung geplante Transparenzgesetz geht dem Verein »Mehr Demokratie« in den Details nicht weit genug. Mit mehr als eineinhalb Jahren Verspätung wollen LINKE, SPD und Grüne den Menschen den Zugang zu Informationen aus Behörden des Landes vereinfachen. Den ersten Durchgang im Kabinett hat der entsprechende Gesetzentwurf bereits hinter sich.
»Aufgrund der großen Nachfrage« stehe der Referentenentwurf zum geplanten Gesetz im Internet, twitterte das Innenministerium. Im Kern sollen Behörden per Gesetz verpflichtet werden, bestimmte Informationen für alle öffentlich zugänglich zu machen. Bislang gibt es in Thüringen - wie in vielen anderen Bundesländern auch - ein Informationsfreiheitsgesetz. Damit können Interessierte schon heute von Behörden bestimmte Auskünfte verlangen. Die Landesregierung will nun die bisherige Regelung zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag einlösen.
Wo ist der Unterschied? Bisher mussten die Menschen Informationen aktiv einfordern. Mit dem neuen Gesetz sollen Behörden verpflichtet werden, bestimmte Informationen im Internet zugänglich zu machen. Dafür soll das bisherige Zentrale Informationsregister für Thüringen (ZIRT) zu einem Transparenzportal ausgebaut werden.
Für den Ausbau von ZIRT sind für 2018 und 2019 jeweils 10 000 Euro vorgesehen. Laut Entwurf rechnet die Landesregierung mit Kosten durch den Einsatz einer Suchmaschine auf dem Transparenzportal. Außerdem soll ein Beirat für den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit eingerichtet werden. Dafür entstehen Kosten in noch unbekannter Höhe.
Bereits jetzt wird das Vorhaben kontrovers diskutiert. Das zeigt sich schon an einer Personalie: Bisher gibt es mit Lutz Hasse (SPD) einen Landesbeauftragten für den Datenschutz, der zugleich auch Ansprechpartner für Informationsfreiheit ist. Er hatte 2016 einen Vorschlag für ein Transparenzgesetz vorgelegt. Wesentliche Inhalte davon finden sich im aktuellen Gesetzentwurf. Doch zwischendurch gab es auch Pläne, einen eigenständigen Beauftragten für Informationsfreiheit einzusetzen - und Hasse diese Kompetenz de facto zu entziehen. Dies sei aber vom Tisch, heißt es aus dem Ministerium.
Strittig ist unter anderem Paragraf sechs des Gesetzentwurfes. Er listet auf, welche Dokumente veröffentlicht werden müssen. Über den Umfang dieser Liste gibt es unterschiedliche Ansichten. »Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Umfang der veröffentlichungspflichtigen Dokumente noch weiter ausgedehnt wird«, sagte etwa der LINKE-Innenpolitiker Steffen Dittes nach dem ersten Kabinettsdurchgang. Ähnliches war von der Grünen-Fraktion zu hören. Aus Sicht des Vereins »Mehr Demokratie« fehlen auf dieser Liste Gutachten und Studien. »Diese werden mit Steuermitteln finanziert und sind oft Grundlage für politische Entscheidungen«, sagte der Vorstandssprecher des Vereins, Ralf-Uwe Beck. Nach Angaben des Innenministeriums komme es auf den Einzelfall an, ob Gutachten und Studien dem Anspruch auf Information unterliegen.
Für Beck gehen die Pläne auch anderweitig nicht weit genug. Zwar seien die meisten Transparenz-Forderungen im Entwurf eingelöst, Schwächen zeige das Papier aber in seiner Wirkung in den Kommunen. Aus dem Entwurf gehe nicht klar hervor, dass Behörden auch auf kommunaler Ebene Informationen online stellen müssen. »Das wäre aber ganz wesentlich, weil Bürger oft an Informationen aus ihrem unmittelbaren Wohnumfeld interessiert sind«, sagte Beck.
Laut Innenministerium umfasst der Anwendungsbereich auch die Kommunen. Diese sollten das Transparenzportal umfassend nutzen. Beck dagegen moniert, dass sich die Liste mit Dokumenten, die Behörden künftig ins Netz stellen müssen, nur auf Landesbehörden beziehe. Aber trotz aller Kritik sei das Vorhaben ein wichtiger Paradigmenwechsel. dpa/nd
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