Verbot der Medikamente zur Sterbehilfe

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat damit begonnen, entsprechend einer Weisung des Bundesgesundheitsministeriums Anträge auf Erwerbserlaubnisse für Sterbehilfe-Medikamente abzulehnen. Seit der Weisung seien sieben solcher Versagungen verschickt worden, teilte die Bonner Behörde dem Berliner »Tagesspiegel« mit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das BfArM im März 2017 verpflichtet, Anträge auf Erwerb von Betäubungsmitteln auch für Suizidzwecke zu prüfen. Dennoch habe das Bundesgesundheitsministerium das BfArM im Juni 2018 angewiesen, die Anträge pauschal zu versagen. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal