Gedenkstättenbesuch in Brandenburg keine Pflicht
Potsdam. Ein für alle Schüler verpflichtender Besuch in Gedenkstätten für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist in Brandenburg kein Thema. »In den Schulen der Sekundarstufe I ist die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des Nationalsozialismus sowie der DDR verpflichtend im Rahmenlehrplan des Geschichtsunterrichts verankert«, teilte das Bildungsministerium in Potsdam mit. Zudem sollten mindestens zwei außerschulische Gedenkorte besucht werden. »Dazu zählen Mahn- und Gedenkstätten, aber auch Museen oder Denkmäler.« Wie dies umgesetzt werde, entschieden die Schulen selbst. Es sei bekannt, dass viele Schulen auch die ehemaligen Konzentrationslager besuchten. dpa/nd
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