Test in Hessen: teilweise ohne Schulabschluss
Altenpflegehelferausbildung
Möglich wird dieses Vorhaben, weil der Landtag jüngst eine Klausel im Hessischen Altenpflegegesetz geändert hat. Darin ist die einjährige Altenpflegehelferausbildung geregelt, für die der Hauptschulabschluss zwingend Zugangsvoraussetzung ist. Jetzt kann davon abgewichen werden.
Vorgesehen ist der Start des auf drei Jahre angelegten Tests zu Beginn des Schuljahres 2018/2019. In einem Modellprojekt an zehn Standorten sollen vor allem Flüchtlinge die Helferausbildung machen und parallel den Hauptschulabschluss nachholen.
Künftig können auch Modelle in der Altenpflegehelferausbildung genehmigt werden, in denen der Schulabschluss erst noch während der dann zweijährigen Ausbildung erworben wird. Es werde jedoch nicht von der Zulassungsvoraussetzung des Hauptschulabschlusses in der einjährigen Altenpflegehelferausbildung abgewichen. Ziel sei es, verschiedene Ausbildungsformate zu erproben. Am Ende der Ausbildung steht der Hauptschulabschluss.
Der fehlende Hauptschulabschluss sei immer wieder eine zusätzliche Hürde für die Aufnahme der Altenpflegehelferausbildung gewesen. Bewerber hätten sich deshalb nicht länger für die Pflege interessiert, sondern sich anderen Berufen zugewendet.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen begrüßte die Initiative, betonte aber: Wichtig sei, dass sich an die erfolgreiche Altenpflegehelferausbildung die reguläre Pflegeausbildung anschließen könne.
Bei dem Projekt kann Hessen auch auf die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zurückzugreifen. So biete etwa Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahren die Möglichkeit an, einen fehlenden Hauptschulabschluss im Rahmen der Ausbildung nachzuholen.
Dort habe der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bereits 2016 das Projekt »Care for Integration« (CFI) in Zusammenarbeit mit der Akademie für Pflegeberufe und Management (apm gGmbH) entwickelt. Es werde von der Bundesagentur für Arbeit, dem Land und der EU gefördert und erforscht.
Die Erfahrungen aus NRW zeigten, dass 70 Prozent der Teilnehmer noch den formalen Schulabschluss benötigen. Die meisten Teilnehmer strebten im Anschluss des Projektes aber die Fachkraftausbildung an.
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe kritisierte die Neuregelung in Hessen. Die Pflege erfordere ausgeprägte diagnostische Kompetenzen sowie die Fähigkeit, den Versorgungsprozess auf hohem fachlichem Niveau steuern zu können. Hilfskräfte seien für solche komplexen Aufgaben nicht qualifiziert. Das hessische Modell werde nicht zu einer nennenswerten Verbesserung bei der Personalversorgung beitragen, so der Bundesvorsitzende Carsten Drude. epd
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