Sachsen: Förderung von Weiterbildung einfacher
Dresden. Das sächsische Wirtschaftsministerium vereinfacht die Förderung seiner Weiterbildungschecks. Statt wie bisher aufwendig Rechnungen vorzulegen, können Firmen künftig eine Pauschale bekommen und müssen nur noch die Teilnahme an der Weiterbildung nachweisen. Nur bei Fortbildungskosten von mehr als 2600 Euro sind noch drei vergleichbare Angebote einzureichen. »Mit diesen Vereinfachungen entlasten wir Fachkräfte und Unternehmen. Außerdem wollen wir so einem großen Personenkreis Weiterbildungen ermöglichen«, erklärte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am Sonntag in Dresden. Der »Weiterbildungsscheck - individuell« ist für Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer gedacht. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der »Weiterbildungsscheck - betrieblich« richtet sich an Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. dpa/nd
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