Sachsen: Entschädigung bei Wolfsrissen erhöht

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Dresden. Sachsen erhöht die Summe der staatlichen Entschädigungen für Tierhalter bei Übergriffen durch Wölfe. Der Freistaat übernehme künftig auch dann die komplette Schadenssumme, wenn diese über einen Zeitraum von drei Jahren die bisherige Obergrenze von 15 000 Euro überschreite, teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag in Dresden mit. Die Regelung ist demnach bis 2023 befristet. Voraussetzung für den Erhalt von Entschädigungen ist, dass die Tierhalter ihre Herden entsprechend »der guten fachlichen Praxis« halten und schützen, zum Beispiel durch Zäune. Außerdem müssen Schäden bei Nutztieren laut Ministerium innerhalb von 24 Stunden bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. epd/nd

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