Die gerichtliche Mediation spart Zeit und Nerven
Seit 2013 sind alle Zivilgerichte verpflichtet, ein Mediationsverfahren anzubieten. Dabei geht es darum, eine einvernehmliche Lösung für den Streit zu finden, ohne die richterliche Entscheidung abzuwarten. Als Pilotprojekt, mit dem nicht zuletzt die Gerichte entlastet werden sollen, gibt es diese Möglichkeit seit 2006.
Insgesamt werden in Berlin pro Jahr rund 700 solcher Güterichterverfahren durchgeführt, davon bis zu 550 beim Landgericht. Das Verfahren funktioniert wie eine klassische Mediation: Beide Parteien und ihre Anwälte setzen sich an einen Tisch und werden von einem der 50 speziell geschulten Güterichter dabei unterstützt, einen Kompromiss zu finden.
Die Richter nehmen dabei keine rechtliche Bewertung des Falls vor und machen auch selber keine Vorschläge. Ein solcher Versuch lohne sich auf jeden Fall und führe in der Praxis oft zu guten Ergebnissen, sagt die Richterin Anne-Ruth Moltmann-Willisch von der Koordinierung...
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