Baustellenlärm
Mietrechtsurteil
Neben einem Berliner Mietshaus wurde 2015 ein eingeschossiges Gebäude abgerissen. Hier sollte eine Wohnanlage mit 78 Einheiten entstehen, auf einer Nachbarfreifläche 250 Wohneinheiten. Wegen des Lärms kürzte ein Mieter die Miete.
Der Hauseigentümer erklärte, in Berlin sei auf Freiflächen immer mit Bautätigkeit zu rechnen. Darauf habe er keinen Einfluss. Er müsse die Unannehmlichkeiten ebenso entsch...
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