Ver.di will restriktivere Bäderregelung

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Greifswald. Die Gewerkschaft ver.di will die Ladenöffnung in Ferienorten an Sonntagen deutlich einschränken. Ver.di beantragte am Mittwoch in einer kontroversen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald, die für 77 Orte des Landes geltende Bäderregelung für unwirksam zu erklären. Ausnahmen solle es nur in den Welterbestädten Wismar und Stralsund geben. Nach Auffassung der Gewerkschaft wird mit bis zu 36 Feier- und Sonntagen im Jahr, an denen Läden in diesen Orten geöffnet sein können, das Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgehebelt. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Sonntagsruhe werde mit der Bäderregelung unterlaufen. Das Gericht will am 18. Juli ein Urteil verkünden.

Wirtschaftsministerium, Handel und die Tourismusbranche sehen in der Bäderregelung die Möglichkeit, den Gästen auch an Sonn- und Feiertagen ein Warenangebot zu unterbreiten. Dies sei ein für Urlauber notwendiger Service.

Ver.di stellt dagegen den Schutz der Angestellten in den Vordergrund. Bis zu 20 000 Mitarbeiter seien betroffen. Die Gewerkschaft führt als Argument für ihre Ablehnung der bisherigen Regelung unter anderem einen »gesellschaftlichen Biorhythmus« an. Die Gewerkschaft setzt sich bundesweit für einen stärkeren Schutz der Sonntagsruhe ein und will in Mecklenburg-Vorpommern eine Grundsatzentscheidung erwirken.

In der Verhandlung hinterfragten die Richter, warum die Gewerkschaft in Schleswig-Holstein eine deutlich moderatere Position beziehe. Es scheine »ein gewisser Widerspruch« zu sein, dass ver.di dort der Verlängerung der bestehenden Regelung um fünf Jahre zugestimmt habe, obwohl dort eine »zumindest vergleichbare Regelung« gelte, sagte der Vorsitzende Richter, Martin Redeker. Das Gericht äußerte allerdings auch Zweifel, ob etwa Schmuck und Kunst zum touristischen Grundbedarf gehörten. dpa/nd

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