Sachsen testet elektronische Gerichtsakte
Landesweite Einführung in zwei bis drei Jahren geplant
Dresden. Sachsen will bei erfolgreicher Pilotphase ab 2020/2021 die elektronische Gerichtsakte flächendeckend einführen. Sie soll 2019 am Land- und Amtsgericht Dresden, dem Sozial-, dem Landessozial- sowie dem Landesarbeitsgericht in Chemnitz und dem Leipziger Arbeitsgericht getestet werden, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden auf Anfrage sagte. Bereits seit Oktober 2016 beschäftigen sich Mitarbeiter an Staatsanwaltschaften und Gerichten mit dem Thema sowie mit den fachlichen und organisatorischen Anforderungen für die elektronische Aktenführung.
»Mit der elektronischen Akte werden die Weichen für eine moderne sächsische Justiz gestellt«, sagte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). An der Umsetzung sollen die Mitarbeiter beteiligt werden, »für die sich der gesamte Arbeitsalltag ändern wird«. Justiz-IT für die Zukunft und moderne Arbeitsplätze seien für die Aufgaben der Justiz unverzichtbar und machten die Justiz auch zu einem attraktiven Arbeitgeber. »Dafür haben wir keine großen Papierberge mehr und die Archivierung wird einfacher«, sagte der Ministeriumssprecher in Dresden.
Die Staatsanwaltschaften sind noch nicht so weit. »Eine Pilotierung wird nicht vor 2021 beginnen«, erklärte der Sprecher. Dort müssten erst die fachlichen und technischen Anforderungen an eine elektronische Strafakte beschrieben werden. Zudem sei eine Abstimmung mit der Polizei sowie den Steuer- und Ordnungsbehörden erforderlich. »Spätestens am 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte aber in Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgerollt sein.«
Akten laufender Verfahren sollen aber nicht digitalisiert werden. »Der Aufwand wäre viel zu hoch«, sagte der Ministeriumssprecher. Elektronisch geführt werden nur die mit Pilotierungsstart neu eingehenden Verfahren. »Bereits elektronisch eingehende Dokumente werden ebenso weiter verarbeitet, Schriftsätze in Papierform eingescannt.« Das biete die Chance einer langsamen Umstellung auf die neue Arbeitsweise für die Mitarbeiter. »Für die meisten ändert sich zunächst nur die Zahl der Monitore auf dem Schreibtisch.« Einer für die Akte und ein zweiter für ein aktuell zu erstellendes Dokument.
Richter und Staatsanwälte erhalten künftig Notebooks oder sogenannte Convertibles, um die Akte etwa zu Ortsterminen oder ins Gericht mitnehmen zu können. Sie könnten sich dann über Andockstationen in den Sälen ins Justiznetz einloggen. Der Inhalt der Akten soll über Monitore auf der Richterbank oder an den Wänden auch im Gerichtssaal visualisiert werden. Die Vorbereitungen für die technische Ausstattung von Arbeitsplätzen und Sitzungssälen laufen, hieß es im Ministerium. »Bis zur ersten Verhandlung auf Basis einer elektronischen Akte wird es aber noch dauern.« dpa/nd
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