Haftstrafe für Brandanschlag auf Asylheim

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Neuruppin. Für den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Oberhavel) ist der 29-jährige Hauptangeklagte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 35 Jahre alte Mitangeklagte erhielt am Donnerstag eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgericht Neuruppin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer gemeinschaftlich wegen versuchter schwerer Brandstiftung strafbar gemacht haben.

Zum Prozessauftakt Ende März hatte der 29-Jährige gestanden, in der Nacht zu Ostersamstag 2017 zwei Brandsätze auf ein Haus der umzäunten Flüchtlingsunterkunft in Kremmen geschleudert zu haben. Er habe den Bewohnern »einen Schrecken« einjagen wollen, sagte er seinerzeit vor Gericht. Verletzt wurde bei dem Angriff glücklicherweise niemand.

Der Fall taucht auch in dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht auf. Dort wird kurz geschildert, wie ein Mitarbeiter eines Wachdienstes der Polizei meldet, dass er zwei brennende Molotowcocktails vor dem Asylheim entdeckt habe. Der Wachschützer konnte die Flammen selbst löschen. Bei den Ermittlungen konnte die Polizei Videomaterial von Überwachungskameras sichern. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie ein Mann zwei Brandsätze entzündet und auf das Asylheim schleudert, wobei einer der Brandsätze von dem Gebäude abprallt und auf dem Gehweg landet. dpa/nd

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