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Alleingelassen

Personalie

  • Samuela Nickel
  • Lesedauer: 2 Min.

Der türkische UN-Richter Aydin Sefa Akay wurde aufgrund anhaltenden Drucks von der Regierung Recep Tayyip Erdoğans nicht wieder ernannt. Bei der turnusmäßigen Wiederwahl aller Richter am 29. Juni berief der Generalsekretär der Vereinten Nationen alle gewillten Richter erneut - alle, bis auf Akay. In Informationen der türkischen Regierung an das UN-Generalsekretariat war der Richter zuvor als untauglich dargestellt worden.

Aydin Sefa Akay wurde 1950 in Ankara geboren und studierte dort im Bereich der Menschenrechte. Ab 2003 diente er als Richter beim Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda. Wie die meisten der dort arbeitenden Richter war Akay von seiner Heimat, der Türkei aus, tätig. Dort wurde der UN-Richter im September 2016 verhaftet. Man hatte auf seinem Telefon die App »ByLock« gefunden, welche angeblich auch zur Kommunikation von Beteiligten der Gülen-Bewegung genutzt worden ist. Diese ist für den gescheiterten Militärputsch im Juli 2016 verantwortlich gemacht worden.

Akay hat die Vorwürfe vehement bestritten. Das Verfahren gegen ihn wurde weltweit scharf kritisiert. Seine Immunität als UN-Richter wurde jedoch nicht anerkannt. Stattdessen wurden ihm der versuchte Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung, Totschlag und die Mitgliedschaft in der angeblichen Fethullahistischen Terrororganisation vorgeworfen. Im Juni 2017 wurde der Jurist dann schuldig gesprochen und zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das türkische Gericht setzte den Diplomaten bis zur Bestätigung des Urteils durch das oberste Berufungsgericht auf freien Fuß und verhängte ein Ausreiseverbot. Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins übte Akay seit Juni 2017 aber wieder sein Amt als UN-Richter wieder aus. »Wenn Staaten nun gegen einen Richter vorgehen und gegen geltendes internationales Recht verstoßen können, sind die Unabhängigkeit der Justiz und die Integrität des Gerichts gefährdet«, kommentierte der Präsident des Strafgerichtshofs Theodor Meron das Vorgehen der Vereinten Nationen.

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