AfD-Politiker Wild bleibt ausgeschlossen
Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus muss ihr ehemaliges Mitglied Andreas Wild nicht wieder aufnehmen. Das hat der Verfassungsgerichtshof laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden. Die Fraktion hatte Wild, der als Rechtsaußen bekannt ist, im Juli 2017 ausgeschlossen. Die Fraktion begründete das damit, dass das Verhältnis gestört und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei. Wild habe während einer Türkeireise »Mitglieder der rechtsextremen Partei MHP« getroffen. Er ist nun fraktionsloser Abgeordneter, in der AfD durfte er bleiben. Gegen den Fraktionsausschluss wehrte er sich: Aus seiner Sicht gab es Fehler bei der Abstimmung und keinen wichtigen Grund. Die Richter wiesen seinen Antrag zurück. Die MHP werde im Verfassungsschutzbericht 2016 als »extrem nationalistisch« bezeichnet, teilte das Gericht mit. Die Fraktion habe annehmen dürfen, dass das ihr Ansehen und die Zusammenarbeit nachhaltig schädige. dpa/nd
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